Am 27. Februar 2025 wurde von der Gemeinde Wesenberg, zu der auch Ihr Ferienort Ahrensberg gehört, die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe
geändert.
Somit wird eine Kurabgabe für Erwachsene erhoben. Sie beträgt 1,50 € pro Tag / pro Person. An- und Abreisetag
gelten dabei als ein Tag und wird fällig im Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober eines Jahres.
Von der Kurabgabe sind befreit:
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Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
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Schwerbehinderte mit einem GdB 100 und deren Begleitperson, wenn der Schwerbehinderte über das Merkzeichen „B“ verfügt (Nachweispflicht)
Eine Ermäßigung in Höhe von 50% gibt es:
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Jugendliche vom 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Wir als Ihr Quartiergeber haben gegenüber der Stadt Wesenberg eine Bringschuld und müssen laut Satzung
die Kurabgabe am Anreisetag einziehen. Dabei ist nur Barzahlung möglich.
Ebenso müssen wir die beherbergten Personen am Tag der Aufnahme (Ankunft) mit Familiennamen, Geburtsjahr,
Postleitzahl des Hauptwohnsitzes, Ankunfts- und Abreisedatum und der Nummer der ausgegebenen Kurkarte sowie Angaben über vorgelegte Nachweise über einen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung
der Abgabenschuld in ein Verzeichnis eintragen. In das Verzeichnis sind auch beherbergte bzw. aufgenommene Personen, die der Abgabepflicht nicht unterliegen, mit Angaben zu vorgelegten Nachweisen
über den Ausschluss der Abgabepflicht begründete Tatsachen einzutragen.